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13.08.2026
Ministerium widerspricht Lehrerverband
Die Sommerferien sind soeben zu Ende und der mediale Schulstart beginnt mit dem Vorwurf, in Vechta und anders wo seien falsche Zeugnisse ausgestellt worden. Wer sich darin erinnert, dass für den 13. September die niedersächsische Kommunalwahl angesagt, bei der die Ratsversammlungen, Bürgermeister und Landräte neu gewählt werden und in diesem Zusammenhang einen politmedial gehypten Bildungsskandal vermutet, der dürfte nicht ganz falsch liegen. Reißerisch heißt es: „Massenhaft fehlerhafte Abschlusszeugnisse“. (01) Pünktlich zu Schulbeginn am Ende der Sommerferien.
Bezieht sich das Problem doch auf eine Verordnung, die bereits vor 10 Jahren unter Federführung der SPD-Kultusministerin Frauke Heiligenstadt erlassen wurde. Warum kommt das Kultusministerium unter Leitung von Julia Willie Hamburg (Grüne) also gerade jetzt dazu, den angeblichen Bildungsskandal in der Presse breitzutreten, wo sie doch bereits seit vier Jahren im Amt ist?
Aktuell nämlich häufen sich Warnsignale des maroden Bildungswesens seit Jahren. „Personalmangel, marode Schulgebäude, zunehmende Bürokratie, Gewalt an Schulen sowie immer neue Aufgaben für Lehrkräfte belasteten das Bildungssystem zunehmend. Dennoch würden Defizite häufig erst dann angegangen, wenn sie sich bereits zu Krisen entwickelt hätten“. (02) Einem Kernvorwurf, dem sich auch die niedersächsische Kultusministerin stellen sollte.
Zudem lassen die Umfragewerte nichts Gutes erkennen. Demnach werden die GRÜNEN, die z. Zt. das Kultusministerium besetzen, bei der kommenden Landtagswahl 2027 nicht mehr in der Regierung sein. Eine Koalition mit der SPD hätte dann keine Mehrheit zu verzeichnen (03) Der medial gehypte altruistische Kampf der niedersächsischen Grünen für Gerechtigkeit im Bildungswesen könnte die Weichen im Kommunalwahlkampf 2026 jedoch neu stellen und die Chancen für eine Fortsetzung der Rot-Grünen Koalition deutlich verbessern. Könnte! Hierzu bedarf es keine Reue oder Buße. Die Schuldigen müssen immer andere sein.
Was nun die aktuelle Berichterstattung der Bildungsskandal betrifft, so kann man als Leser nur darüber verzweifeln, wie verwaschen der aktuelle Hintergrund in den bisherigen Berichterstattungen dargestellt wurde. Wenn es um eine konkrete Verordnung des niedersächsischen Kultusministeriums geht, sollte diese eigentlich mit ihren entscheidenden Formulierungen inklusiv des Aktenzeichens oder des genauen Titels ausgeführt sein. Doch das war bisher nirgendwo der Fall. Offenbar ist erst gar nicht recherchiert worden und so wurde den Lesern in den letzten Tagen ein Schwurbelartikel nach dem anderen geboten. Kostenpflichtig versteht sich!
Worum geht es also? Zunächst geht es offenbar um Ausgleichsmöglichkeiten für schlechte Schülerleistungen in Abschlussklassen im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen. Die Verordnung vom 3.Mai 2016 bezieht sich somit auf Haupt- und Real- und Oberschulen. (04) Miteingeschlossen ist die Gymnasialstufe 10, die zum Übergang in die Sekundarstufe II, den Klassenstufen 11 bis 13, der Oberstufe des Gymnasiums befähigen soll. Die Mindestanforderungen und mögliche Ausgleichsregelungen werden in § 23 als Kann-Bestimmungen formuliert. Zusätzlich wird folgendes gesagt: „Ob die Konferenz von Möglichkeiten des Ausgleichs nach den Absätzen 4 bis 6 Gebrauch macht, steht in ihrer pflichtgemäßen Beurteilung. Die Entscheidung richtet sich danach, ob die Zuerkennung der jeweiligen Berechtigung nach dem allgemeinen Leistungsbild der Schülerin oder des Schülers gerechtfertigt erscheint. In die Beurteilung sind die unter pädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten wesentlichen Umstände des Einzelfalles einzubeziehen.“ (05)
In diesen Abschlussjahrgängen seien nach dem aktuellen Bericht der Münsterländischen Tageszeitung zumindest an der Geschwister-Scholl-Oberschule (GSO) in Vechta falsche Entscheidungen über Schulabschlüsse getroffen worden. Diese „falschen Entscheidungen“ beziehen sich offensichtlich auf die Missachtung der Erlasslage aus dem Jahr 2016, weil aktuelle Ausgleichsregelungen in den Abschlussklassen nicht zu Anwendung gekommen sind. Kultusministerium und Schulaufsichtsbehörde tragen angeblich keine Schuld. SO zumindest ist es zwischen den Zeilen immer wieder zu lesen.
„Fest steht unterdessen, dass 32 weitere Entscheidungen neu beraten werden müssen“, heißt es ergänzend. Getoppt wird der Skandal durch folgenden Hinweis: „Die 107 betroffenen Schüler, die den ihnen zustehenden höheren Abschluss nachträglich erhalten sollen, werden unterdessen über ihre weiteren Rechte informiert. Dazu kann in bestimmten Fällen auch die Zahlung von Schadensersatz gehören“. Und wer soll in diesem Fall zahlen? Natürlich der Steuerzahler!
Ok, das alles ist nun klar. Unklar bleibt aber weiterhin die rechtliche Lage, die den Vorwurf der „falschen Entscheidungen“ substanziell begründen würde. Im Schulgesetz und in Verordnungen für Mindestanforderungen und mögliche Ausgleichsregelungen werden in § 23 vordergründig Kann-Bestimmungen formuliert. (06) Von einer verbindlichen Anwendung dieser Bestimmungen ist zunächst nicht die Rede.
Das Prinzip der Ausgleichsregelung sieht vor, dass Fachbeurteilungen, die mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet wurden, durch gleichwertigen Fächer mit besseren Leistungen – die mindestens aber „befriedigend“ sein müssen – kompensiert werden können. Somit zählt nur noch eine einzige Leistungsbeurteilung mit Fünfer-Bereich, die nun die Versetzung oder den Abschluss nicht weiter gefährdet. Eine einzige „6“ führt ebenfalls nicht zum Abschluss. Aber auch sie kann (sic) ausgeglichen werden durch eine „2“ in einem gleichwertigen Fach. Wichtig zu wissen, dass nach so einem formalen Ausgleich keine Note auf dem Abschlusszeugnis geändert wird.
Das allein sollte zu denken geben, bevor Ansprüche gestellt werden. Denn „die Note <mangelhaft> soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten“ und „die Note <ungenügend> soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können“. (07) Bei wem will man sich denn mit so einem Zeugnis, welches dann nur noch für einen höheren Bildungsweg reichen soll, bewerben? Welche Zugeständnisse erwarten die Begünstigten dann auf dem Gymnasium oder im Studium selbst, wenn doch maßgebliche Grundkenntnisse fehlen, die das Verständnis für komplexere Sachverhalte nur blockieren können?
Der Vollständigkeit halber sollte folgendes bekannt sein: Die entscheidenden Gremien, in denen ggf. über Versetzungen und auch Abschlüsse entschieden wird, sind die Zeugniskonferenzen bzw. Versetzungskonferenzen. (08) Hier treffen sich die unterrichtenden Fachlehrer und jeweils zwei Elternvertreter sowie Schülervertreter unter Vorsitz der Klassenleitung. Beisitzende sind Vertreter der Schulleitung. Die Fachlehrer üben das Stimmrecht aus. Bei diesen Konferenzen – besonders bei denen der Versetzung und Findung von Abschlüssen - können demnach bis zu 20 Funktionsträger anwesend sein.
Aber der § 23 enthält noch einen weiteren Teil, der Schülerinnen und Schüler gilt, die an der Oberschule überwiegend jahrgangsbezogen und in den Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung in G-Kursen unterrichtet werden. Dort spricht man von einer erfolgreichen Mitarbeit, wenn gewisse Durchschnittsnoten in verschiedenen Fächern wie Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder in den übrigen Pflicht- und Wahlpflichtfächern erreicht sind. Diesmal sind Durchschnittsnoten der Bemessungsmaßstab für einen Abschluss, ohne die der Abschluss mit bekanntem Ausgleichsverfahren nie erreichbar wäre. War es vielleicht das, was an der Geschwister-Scholl-Oberschule nicht beachtet wurde? Man weiß es nicht genau, da in allen Presseberichten genaue Hinweise auf den zugrunde liegenden Sachverhalt vollkommen ausgespart wurden. Sei es wie es ist. Wenn aber „bei Schülerinnen und Schülern, die an der Oberschule überwiegend jahrgangsbezogen und in den Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung in G-Kursen unterrichtet werden, (…) von einer erfolgreichen Mitarbeit in dem nächsthöheren Schuljahrgang des Realschulzweigs einer Oberschule auszugehen [ist]“, wäre das laut Formulierung noch kein Freibrief, den Ausgleich mit dem Notendurchschnitt verbindlich vorzuschreiben.
Wenn die Erlasslage so klar sein soll wie immer wieder behauptet, warum werden die beschuldigten Funktionsträger dann im laufenden Verfahren zur Verschwiegenheit verdonnert? Die Beschuldigten dürfen sich demnach nicht verteidigen. In der Presse stehen andere Rede und Antwort. Allen voran die Niedersächsische Kultusministerin. Sie redet nur von Fehlern anderer, indem sie darauf aufmerksam macht, dass 2017 eine klare Weisung an die Schulaufsicht erfolgt, alle Schulen mit dieser Regelung von 2016 vertraut zu machen und sie regelmäßig dazu zu begleiten, sie anzuwenden. Hamburg kündigt sogleich Überprüfungen an weiteren Schulen an. (09) Verantwortung sieht anders aus.
Das öffentliche Bild über den angeblichen Bildungsskandal, dem offensichtlich ein schwerer Formfehler im schulischen Verwaltungsbereich zugrunde liegen soll, wird ausschließlich medial vermittelt. Vordergründig verwurstet die Anschuldigungen aus dem niedersächsischen Kultusministerium, hinten angestellt die weichgekochte Kritik des Verbands „Bildung und Erziehung“ (10) am Verfahren. „VBE-Chef Meyer hatte den OM-Medien (…) gesagt: Zu der Verordnung, die seit 2016 in Kraft ist, habe der VBE herausgefunden, dass es nur im RLSB-Bezirk Hannover eine Handreichung dazu gibt.“ Mit dieser Aussage wird der Vorwurf des Niedersächsischen Kultusministeriums vom VBE als rechtmäßig bestätigt. Auf genau welchen Text hat sich der VBE-Chef eigentlich bezogen? Der VBE sieht die Angelegenheit als Systemfehler, den weitere Schulen gemacht haben könnten. Die GEW sieht, wie auch die Kultusministerin, „kein flächendeckendes System“, hält aber Überprüfungen für notwendig. (11)
Die übrigen Lehrerverbände, die am laufendenden Verfahren interessiert sein sollten, sind bisher medial nicht in Erscheinung getreten. Vielleicht wurden sie auch gar nicht erst befragt oder erklären sich nicht zuständig für diesen Teil des Bildungssystems.
Eigentlich kann es nicht sein, dass sich die studierten Mitglieder der vielen Versetzungs- und Abschlusskonferenzen über etwas hinweggesetzt haben, was sie von Berufswegen über Verwaltungsakte wissen sollten. So hält derer Schulleitungsverband die zugrundeliegende Verordnung für allzu komplex und fordert einfachere, schlankere und verständlichere Verordnungen. Zudem wäre seiner Meinung nach die Einführung einer digitalen Notenverwaltung sinnvoll, die auf automatisiert auf Möglichkeiten der Abschlussvergabe aufmerksam mache. (12) Der schlanke Fuß, den sich diese Verbände machen, ist nur allzu deutlich. Haben sie denn von den genannten Verständnisschwierigkeiten in den 10 Jahren nie etwas gehört? Haben sie sich zuvor mal selbst mit den Erlassen beschäftig, um vor möglichen Stolperfallen im System warnen zu können? Nein, jetzt wo es rauskommt, waschen ihre Sprecher ihre Hände in Unschuld oder sagen erst gar nichts.!
Es bleibt also abzuwarten, was es wirklich mit dieser angeblich skandalösen Angelegenheit, mit dem politischen Bildungsskandal auf sich hat. Hierzu sollten alle Lehrergewerkschaften in der Sache ohne ihre Befindlichkeiten eindeutig Stellung beziehen und es der Öffentlichkeit transparent vermitteln, bevor der Eindruck entsteht, es handle sich um eine perfide zeitlich abgestimmt Politpropaganda im Vorfeld entscheidender Wahlen. Denn der Fisch stinkt meist immer vom Kopf!
(01) https://www.om-online.de/landkreis-vechta/vechta/artikel/schadensersatz-fuer-falsche-zeugnisse-in-vechta-51069036
(02) https://www.news4teachers.de/2026/08/paedagogen-verband-schlaegt-alarm-wenn-schulen-autos-waeren-bekaemen-viele-keinen-tuev/
(03) https://dawum.de/Niedersachsen/
(04) https://www.schure.de/22410/36-3-83211.htm
(05) https://www.schure.de/2241001/4100000.htm#p12
(06) https://www.schure.de/2241001/4100000.htm#p12
(07) https://www.4teachers.de/?action=wiki&id=Notendefinition
(08) https://www.mk.niedersachsen.de/ (Wechsel zwischen den Schulformen)
(09) https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Hallo-Niedersachsen,hallonds-9316.html
(10) https://www.vbe.de
(11) https://www.ndr.de/nachrichten/info/gew-zu-falschen-zeugnissen-in-vechta-kein-flaechendeckendes-problem,audio-3408584.html
(12) https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/vechta-fehlerhafte-schulabschluesse-sorgen-weiter-fuer-wirbel,hallonds-9382.html
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