Nun sind zwei Bürgermeisterkandidaten angetreten, die genau diese Linie weiter verfolgen sollen. Genaugenommen treten sie an gegen Toleranz, Integration und Respekt. Wenn es nicht umgehend eine dritte Kandidatin, einen dritten Kandidaten gibt, wird sich Cloppenburg alternativlos in einem politischen Dilemma unkontrollierten Ausmaßes festfahren. Bar jeglicher Vernunft! Mit fest eingebrannten Algorithmen eines inquisitorischen Denkens. Es dürfte klar sein, dass es so etwas in Cloppenburg noch nie zuvor gegeben hat.
Hier nun die Rede der INITIATIVE BÃœRGERBÃœNDNIS CLOPPENBURG:
Dr. Hermann Bergmann (IBC) Cloppenburg, den 22.02.2021
Stellungnahme zu TOP 21 und 22/ Bekenntnisschule
Flächennutzungsplanänderung Nr. 1.35/ Bebauungsplan Nr.142
Der Verein „Freien Christliche Bekenntnisschule“ (FCBS) hat einen Antrag gestellt, um letztlich eine konfessionelle Schule bauen zu können. Das Vorhaben ist auf viel Kritik gestoßen, die durch groteske und menschenverachtende Züge geprägt war. Angestachelt durch Politik und Pressevertreter, aber auch durch Schulleiter. Das was wöchentlich zu lesen und zu hören war, widerspricht zutiefst demokratischen Grundsätzen. Das demokratische Toleranzprinzip wurde in einer Weise ausgehebelt, wie es man nicht für möglich gehalten hätte. Man scheute nicht vor unbewiesenen Verunglimpfungen zurück, die lautstark verkündet wurden. Oft unter maßloser Missachtung der dienstlichen Vertraulichkeit im pädagogischen Bereich. (13) Unter Missachtung der Neutralitätspflicht. Politik, Schulleitungen und auch Pressevertreter haben sich hierbei nicht von ihrer besten Seite gezeigt. Ihre Stellungnahmen tragen zur Spaltung der Cloppenburger Gesellschaft bei.
Die Diffamierungen müssen Angst machen. Angst macht einem auch, dass nun Cloppenburger Bürgermeisterkandidaten (Varnhorn (CDU) und Priester (SPD/GRÜNE)) die menschenverachtende Spaltungstendenz fortsetzen wollen, indem sie diese Sichtweise für ihren Wahlkampf übernehmen wollen.
Man darf anderer Meinung sein. Dennoch sollte man das demokratisch legitimierte Recht der Meinungsfreiheit nicht mit Füßen treten. Das Recht, eine Bekenntnisschule ins Leben zu rufen, liegt bereits im Grundgesetzt begründet.
Im § 7 des Grundgesetz heißt es u.a.: Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet (Absatz 4). Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen (Absatz 2). Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates (Absatz 1) (14).
Mit dem zuletzt genannten Absatz greift das Schulgesetz. Zu nennen sind §§ 1 und 2 des NSchG. (15) Sie geben vor, dass ein „in sich geschlossener Bildungsplan“ erlaubt ist. Das obligatorische Genehmigungsverfahren obliegt also der Schulbehörde. Dieses Vertrauen muss man haben. Doch die gesetzlichen Grundlagen scheinen einigen hier im Rat nicht klar zu sein. Demokratische Grundsätze werden nicht verstanden, Toleranz ist vielmehr ausgehebelt und Diversität nicht gewollt. Im konkreten Fall werden Menschenrechte missachtet. Dieser Hinweis ist nicht einmal übertrieben.
Laut Charta der Vereinten Nationen (16) hat „Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (…)“. Zugleich nennt die Charta der Vereinten Nationen das Recht auf Bildung, die die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit keinesfalls aushebelt. Das wiederum impliziert Bildungsinhalte mit bestimmten Schwerpunkten, die vor allem den privaten Bildungsträgern zugesprochen werden. Konkret ausgestaltet findet man das im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG).
Aber das alles scheint hier in Cloppenburg alles unbekannt zu sein. Teile der Politik, Presse und Schulleiter stellen Alleinstellungsmerkmale in den Mittelpunkt und verkaufen sie ihren Zuhörern und Lesern als Norm. Peinlich nur, dass man stets mit dem Finger in Richtungen zeigt, die weit weg von Deutschland angesiedelt sind. Auf diese Art weist man Menschenrechtsverletzungen weit von sich, mit denen man angeblich nichts zu tun hat. Hierbei setz man auf die unterstellte Unbildung der Bürgerinnen und Bürger. Doch mit diesem Ansatz hat man sich unterm Strich verzettelt. Kein Wunder, dass die Politikverdrossenheit wächst! (17)
Kritik ist erlaubt. Dann aber soll man auch ihre Grenzen erkennen und sich mäßigen. Kritik ist ausgehebelt, wenn sie zu einer Summe von Verunglimpfungen mutiert. Im konkreten Fall hat man die Grenzen immer wieder überschritten, die es in Cloppenburg so noch nie gegeben geben hat. So etwas kann nicht gut gehen. Zu den Kommunalwahlen 2021 ist daher mit erheblichen politischen Verwerfungen zu rechnen. Ein WEITER SO darf es nicht geben.
Man sollte mehr aufeinander hören!
Audiatur et altera pars! (18)
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