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Unternehmen misslingt

Bauernopfer reicht  Kelch weiter

Bornemann soll´s klären

Politikposse in drei Akten

 

HFB-17-11-03

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Mitglieder der Fraktionen SPD-LINKE und CDU beschließen am Stammtisch, Jutta Klaus als stellvertretende Bürgermeisterin abzusetzen. Das neue Feindbild Klaus soll durch das Mitglied der SPD-LINKS-Fraktion, Lothar Bothe, ersetzt werden. Möglichst ohne Personaldiskussion, denn die ist -wie schon Jahre zuvor unter CDU-Mehrheitsverhältnissen- weiterhin nicht erwünscht.

 

Die Initiatoren betrauen den Cloppenburger Chefjuristen und Wahlbeamten, Andreas Krems, die Angelegenheit verwaltungsrechtlich anzuschieben. Doch das im Hinterzimmer abgesprochene Unternehmen zwischen den Fraktionen der „Neuen Liebe“ misslingt gründlich. Bothe, dessen Qualität sich mittelbar auf das Feindbild Klaus und unmittelbar auf eine ausgekungelte Stimmenmehrheit beruft, ist noch lange nicht rechtmäßiger Stellvertreter.

Um nicht öffentlich Schaden zu nehmen, wird das Bauernopfer, Andreas Krems, kurzfristig zum Buhmann erklärt, der -um es auf den Punkt zu bringen- für die missglückte Absetzung von Jutta Klaus allein verantwortlich sei. Initiiert von den Fraktionen SPD-LINKE und CDU. Mit Fingerzeig der Fraktionen UWG und der GRÜNEN.

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MT 02.11.2017

Doch nun reicht Krems den Kelch einfach weiter an Ratsherrn Rolf Bornemann und zeigt auf ihn als möglichen Nestbeschmutzer. „Haltet den Dieb!“ Wird ihm, Bornemann, doch tatsächlich vorgeworfen, mit seiner Anfrage an die Kommunalaufsicht die heiligen Kreise der Fraktionen SPD-LINKE und  CDU zerstören zu wollen. Dem müsse Einhalt geboten werden; Bornemann müsse sich erklären, so die Forderung der Verdränger.

Und obwohl Mitgliedern dieses Gremiums das Protokoll der Ratssitzung in Teilen bereits bekannt sein dürfte, wolle man dieses aber erst abwarten, so der Hinweis in Richtung Öffentlichkeit.  Letztendlich wird versucht, das Sagbare zu bestimmen, um das Denkbare zu beherrschen. Aus dem höchsten Gremium der Stadt Cloppenburg heraus, dem Verwaltungsausschuss!

 

Aber am Ende wird es wohl so sein, dass die Kommunalaufsicht erklärt, wie die Rechtsgrundlage der angezweifelten Beschlüsse zu bewerten ist.

 

Ob es passt, bleibt abzuwarten.

 

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